Sofern bei einem Produkt nicht ausdrücklich eine für das konkrete Produkt und den angegebenen Anwendungsbereich gültige Genehmigung oder ein entsprechender Nachweis – etwa eine ECE-Genehmigung, ABE oder ein Teilegutachten – ausgewiesen ist, wird keine Zulässigkeit für den öffentlichen Straßenverkehr zugesichert. Je nach Fahrzeug, Umbau und Einsatzland können eine behördliche Genehmigung, Abnahme oder Eintragung erforderlich sein. Bitte kläre die Zulässigkeit vor Einbau und Nutzung mit der zuständigen Prüfstelle. Produkte, die als „Nur Motorsport“ oder „Nicht für den Straßenverkehr“ gekennzeichnet sind, dürfen ausschließlich im ausgewiesenen Einsatzbereich verwendet werden.
Sofern ein Produkt nicht ausdrücklich als Originalteil gekennzeichnet ist, handelt es sich nicht um ein Originalteil des genannten Fahrzeugherstellers. Marken- und Modellbezeichnungen dienen ausschließlich der eindeutigen Produktzuordnung und der Beschreibung der vorgesehenen Kompatibilität.